Geschäftsgebühr


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Wenn der Rechtsanwalt einen Auftraggeber aufgrund eines konkreten Auftrags außergerichtlich gegen Dritte vertritt oder an der Gestaltung eines Vertrags mitwirkt, besorgt er ein Geschäft, sodass er dafür eine Geschäftsgebühr erhält.

 

Der Rahmen der Geschäftsgebühr ist auf 0,5 bis 2,5 Gebühren festgelegt. Welche konkrete Gebühr der Rechtsanwalt verlangen kann, richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit, den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Auftraggebers sowie dem Haftungsrisiko des Rechtsanwaltes. Wenn er eine Gebühr von mehr als 1,3 verlangt, muss der Rechtsanwalt sie anhand der Kriterien "Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit" besonders begründen.

 

Wenn der Rechtsanwalt nur ein außergerichtliches Schreiben einfacher Art erstellt, beträgt die Gebühr 0,3. Dies ist der Fall, wenn das Schreiben weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält.

 

Hat der Rechtsanwalt die Gebühren auf diese Weise ermittelt, wird anhand einer Gebührentabelle die Vergütung in Euro-Beträgen festgelegt. Beispielsweise beträgt bei einer 1,3 Geschäftsgebühr und einem Gegenstandswert von EUR 1.000,00 die Vergütung EUR 104,00, bei einem Gegenstandswert von EUR 10.000,00 EUR 725,40, bei einem Gegenstandswert von EUR 100.000,00 EUR 1.953,90 und bei einem Gegenstandswert von EUR 1.000.000,00 EUR 6.126,90.

 

Zu dieser Geschäftsgebühr tritt eine Post- und Telekommunikationspauschale von maximal EUR 20,00, wenn der Rechtsanwalt diese Auslagen nicht konkret berechnet. Allerdings darf die Pauschale nur 20% der Gebühren ausmachen, sodass sie auch niedriger sein kann. Daneben bestehen noch zahlreiche weitere Auslagentatbestände.

 

Auf den Gesamtbetrag wird die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19% erhoben.

 

Ein Rechtsuchender sollte sich vor Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt anhand eines im Internet zu findenden Rechtsanwaltsgebührenrechners einen Überblick verschaffen, damit er eine Vorstellung von den Kosten erhält. Andernfalls kann es zu Überraschungen kommen. Spätestens im Erstberatungsgespräch sollte der Ratsuchende Klarheit über die anfallenden Kosten verlangen. Ein seriöser Rechtsanwalt wird von sich aus diesen Punkt ansprechen.

 

Haben Sie hierzu weitere Fragen, wird Rechtsanwalt Arne Hartmann Ihnen die in Ihrem Verfahren anfallenden Gebühren gerne erläutern.